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AGB Schuster Aufzugsdienste GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schuster Aufzugsdienste GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "AGB" bezeichnet) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Schuster Aufzugsdienste GmbH, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend "Auftraggeber" genannt, im Zusammenhang mit dem Angebot und der Erbringung von Aufzugsdienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Aufzugsdienstleistungen, einschließlich Installation, Wartung, Reparatur und Modernisierung von Aufzugsanlagen, gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistungen zustande.

3.3 Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform.

3.5 Sobald eine neue Aufzugsanlage durch das Aufzugsunternehmen installiert wurde oder eine bestehende Anlage durch das Aufzugsunternehmen modernisiert, saniert oder gravierend umgebaut wurde, können die Vertragsbedingungen nach den neuen Konditionen angepasst werden.

3.6 Alle bestehenden Verträge, die vor der Gründung der GmbH abgeschlossen wurden, werden automatisch zu den Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH umgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7 Die Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH gelten ab dem Zeitpunkt der In-Kraft-Setzung der GmbH. Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen und die jährliche

3.8 Bezahlung der Verträge akzeptiert der Auftraggeber diese Konditionen und Vertragsbedingungen der GmbH.

4. Preise und Zahlungsbedingungen für allgemeine Kundennummern

4.1 Die Preise für die Dienstleistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus individuellen Angeboten und sind, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne Abzüge zahlbar.

4.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

4.3 Alle Rechnungsbeträge, die auf eine erstellte oder bestehende Kundennummer ausgestellt werden, werden mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde erteilt der Schuster Aufzugsdienste GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, das die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Bankkonto ermöglicht.

4.4 Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf muss spätestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin bei der Schuster Aufzugsdienste GmbH eingegangen sein.

4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu sorgen, um eine reibungslose Abbuchung zu gewährleisten. Sollte eine Abbuchung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht möglich sein, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.

4.6 Der Auftraggeber wird vor der Abbuchung über den Betrag und das Abbuchungsdatum informiert.

4.7 Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Erteilung der entsprechenden Einzugsermächtigung berechtigt ist und die angegebenen Kontodaten korrekt sind.

4.8 Diese Regelung tritt mit Unterzeichnung des Vertrags in Kraft und bleibt bis auf Widerruf gültig.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen für alle Verträge

5.1 Die Preise für die Dienstleistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus individuellen Angeboten und sind, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne Abzüge zahlbar.

5.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

5.3 Der Rechnungsbetrag für die in den Verträgen vereinbarten Leistungen werden mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu erteilt der Auftraggeber der Schuster A ufzugsdienste GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, das es der Schuster Aufzugsdienste GmbH ermöglicht, die fälligen Beträge vom angegebenen Bankkonto des Auftraggebers abzubuchen.

5.4 Der Auftraggeber wird die Mandatsreferenznummer und die Gläubigeridentifikationsnummer der Schuster Aufzugsdienste GmbH in einer separaten Bestätigung erhalten. Diese Informationen sind für die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens erforderlich und müssen vom Auftraggeber sorgfältig aufbewahrt werden.

5.5 Die Abbuchung des Rechnungsbetrags erfolgt zum jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum. Der Auftraggeber wird mindestens 14 Kalendertage vor der ersten Abbuchung über den genauen Termin und Betrag informiert.

5.6 Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten. Diese werden zusammen mit dem Rechnungsbetrag erneut eingezogen.

5.7 Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf muss spätestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin bei der Schuster Aufzugsdienste GmbH eingegangen sein

5.8 Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Erteilung der entsprechenden Einzugsermächtigung berechtigt ist und die angegebenen Kontodaten korrekt sind.

5.9 Diese Regelung tritt mit Unterzeichnung des Vertrags in Kraft und bleibt bis auf Widerruf gültig.

 

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht werden.

6.2 Eine darüber hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

 

7. Gewährleistung und Mängelrügen

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung schriftlich zu rügen.

7.2 Im Falle von berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

8. Kündigung

8.1. Verträge über wiederkehrende Dienstleistungen können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ausschließlich in schriftlicher Form gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht hierbei für beide Vertragsparteien nicht.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Ort und Datum: Freystadt, 01.03.2022

(aktualisierte AGB'S, Stand: 01.06.2024)

Vertragsbedingungen unserer Wartungsverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,75 €).

 

Vertragsbedingungen Wartung

§ 1 Der Wartungsvertrag beginnt am __________* hat eine mind. Laufzeit von 1 Jahr(e) und endet zum Jahresende. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

Ort und Datum: Freystadt, 01.06.2024

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,75 €).

 

Vertragsbedingungen Notruf (Miete)

 

§ 1 Der Vertrag beginnt am ________* hat eine mind. Laufzeit von 4 Jahr(e) und endet zum Jahresende. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder einer Sachmangelhaftung durchgeführt.

§ 5 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

Ort und Datum: Freystadt, 01.06.2024

Vertragsbedingungen unserer Notrufverträge

 

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:

1. Die Kosten für erforderliche Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien nach Ablauf der Garantie.

2. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Störungen jeglicher Art sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, wenn der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die entstehen können, z.B. durch fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Beschädigung durch Fahrlässigkeit, Verschleiß, Veränderung der Aufzugsanlage durch den Auftraggeber oder durch Dritte, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die sicherheitstechnische Einrichtung der Anlage. Für daraus resultierende Schäden an der Aufzugsanlage und dessen Komponenten, haftet der Auftragnehmer nicht.

3. Für Nachtarbeit zur nicht regulären Arbeitszeit und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% je Einsatzstunde erhoben zuzüglich der Fahrtstrecke (pro gefahrenen Kilometer 0,75 €).

 

Vertragsbedingungen Notruf (Aufschaltung)

 

§ 1 Der Vertrag beginnt am ________* hat eine mind. Laufzeit von 1 Jahr(e) und endet zum Jahresende. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ist für beide Parteien nicht berechtigt. *Hier wird der gewünschte/vereinbarte Vertragsbeginn eingetragen.

§ 2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung bzw. bei Vertragsbeginn und jeweils zum Jahresanfang für das Kalenderjahr im Voraus.

§ 3 Die erste Preisanpassung wegen veränderter Lohnkosten oder anderer Faktoren kann frühestens nach Ablauf von 10 Monaten nach Vertragsabschluss verlangt werden. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Preisanpassung berechtigt, jedoch muss die Preisanpassung schriftlich angekündigt werden.

§ 4 Die Übernahme von Mietgeräten oder vorherigen Systemen wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder einer Sachmangelhaftung durchgeführt.

§ 5 Die Verträge und Rechnungen werden laut unseren AGB's und Verkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen ausgestellt.

 

Freystadt, 01.06.2024 Ort, Datum

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